Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Sparen Sie Steuern!
Einfach ausfüllen, drucken, unterschreiben und uns per Telefax oder Post zusenden.
Freistellungsauftrag Datenfelder
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer in 2009 wurden Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale durch den Sparerpauschbetrag ersetzt.
Zinserträge, die nicht vom Freistellungsauftrag abgedeckt werden, fallen unter die Abgeltungsteuer. Das heißt:
25% Kapitalertragsteuer (KapSt) werden an das Finanzamt abgeführt.
Der Solidaritätszuschlag von 5,5% (SolZ) bleibt unverändert.
Für eine Änderung Ihres Freistellungsauftrages senden Sie uns bitte das unterzeichnete Formular zu. Bei zusammen veranlagten Ehegatten ist die Einreichung eines gemeinsamen Freistellungsauftrages mit beiden Unterschriften erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Freistellungsauftrag nur mit Ihrer Steueridentifikationsnummer berücksichtigt werden kann.