Grundsätzlich muss uns in diesem Fall die Sterbeurkunde im Original (oder als beglaubigte Kopie) vorgelegt werden. Vor einer Umschreibung/Auflösung des Kontos ist es erforderlich, dass die Erbfolge anhand eines Erbscheins oder eines eröffneten Testaments (jeweils im Original oder als beglaubigte Kopie) nachgewiesen wird.
Da die Bearbeitung eines Nachlassfalles sehr umfangreich ist, möchten wir Sie bitten, in diesem Fall vorab einen Termin bei uns zu vereinbaren.