Selbstverständlich können Sie auch ein Konto für ein Kind auf dessen Namen eröffnen. Neben der Geburtsurkunde des Kindes (im Original oder als beglaubigte Kopie) benötigen wir zwecks Legitimation die Personalausweise oder Reisepässe der Gesetzlichen Vertreter. Diese unterschreiben auch die zur Eröffnung erforderlichen Unterlagen und sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes verfügungsberechtigt.