FAQ – Häufig gestellte Fragen

An dieser Stelle haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) für Sie zusammengestellt.

Sollten Ihre Fragen hier nicht beantwortet werden, stehen Ihre Ansprechpartner Ihnen gerne beratend zur Seite.

Hier haben Sie die Möglichkeit, jederzeit die wichtigsten Details Ihrer Konten abzurufen. Sie sehen etwa eine Übersicht aller Konten inkl. Saldo sowie Informationen zu Laufzeiten, Konditionen und den letzten Umsätzen.

Außerdem können Sie uns über das KundenInfoSystem eine Nachricht zukommen lassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir auf diesem Wege aus Sicherheitsgründen keine rechtsverbindlichen Erklärungen akzeptieren können.

Sie können jederzeit einen Betrag Ihrer Wahl direkt auf das Sparkonto überweisen.

Sollte Ihnen die IBAN nicht vorliegen, teilen wir Ihnen diese gerne mit. Rufen Sie uns einfach an.

Rufen Sie einfach an, oder senden Sie eine Anfrage über den Button „Erstanmeldung“.

Nach Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Erstanmeldung.

Sie können die Überweisung vor Ort im Kundenservice-Center oder aber telefonisch (an die Referenzbankverbindung und unter Angabe des Kennwortes) veranlassen. Wenn Sie dies vormittags tun, führen wir die Überweisung noch am selben Tag aus.

Die Anfahrt ist zu weit oder Sie haben keine Zeit, um persönlich bei uns vorbeizukommen? Gerne beraten wir Sie auch telefonisch und senden Ihnen die Unterlagen per Post zu. In diesem Fall benötigen wir eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Die Legitimation kann auch mittels Video-Identifikation erfolgen. Kommen Sie hier gerne auf uns zu.

Nach 3-maliger Eingabe eines falschen Passworts wird Ihr Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt. Diese Sperre wird nach einiger Zeit aufgehoben und Sie können erneut einen Anmeldeversuch durchführen.

Bei unseren Sparkonten können Sie je Kalendermonat über € 2.000,00 frei verfügen. Sollten Sie einen höheren Betrag benötigen, können Sie diesen Betrag mit einer dreimonatigen Frist kündigen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist eine vorfälligkeitspreisfreie Verfügung innerhalb von 4 Wochen möglich. Das Konto bleibt bestehen.

Bei einer Auflösung bleibt das Konto nicht bestehen. In diesem Fall erfolgt eine Abrechnung mit entsprechender Zinsgutschrift zum Auflösungszeitpunkt und das gesamte Guthaben wird ausgezahlt.

Da wir Sie als Kontoinhaber legitimieren müssen, benötigen wir zur Kontoeröffnung Ihren Personalausweis oder Reisepass. Alle weiteren Unterlagen erhalten Sie von uns:

  • Kontoeröffnungsantrag
  • AEOI-/FATCA-Selbstauskunft
  • Informationsbogen für den Einleger

Darüber hinaus sind wir seit dem 01.01.2018 gesetzlich verpflichtet, die Steuer-ID aller Kontoinhaber, Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten zu erfassen.

Für die Kündigung eines Betrages benötigen wir Ihre Unterschrift. Kommen Sie entweder persönlich ins Kundenservice-Center, oder rufen Sie uns an und wir schicken Ihnen die vorbereiteten Unterlagen per Post zu.

AEOI = Automatic Exchange of Information
FATCA = Foreign Account Tax Compliance Act

Hierbei handelt es sich um Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Im Wesentlichen sind wir als Kreditinstitut dazu verpflichtet, die steuerliche Ansässigkeit unserer Kunden festzustellen. Daher erhalten Sie gemeinsam mit dem Kontoeröffnungsantrag eine Selbstauskunft.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Nein. Sowohl die Eröffnung als auch die Führung unserer Konten ist für Sie komplett kostenfrei. Die Höhe des Vorfälligkeitspreises sowie die Gebühren bei weiteren Leistungen finden Sie hier.

Im Falle einer Insolvenz der MMV Bank ist Ihr Geld bei uns in zwei Stufen gesichert:

Im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung sind je Kunde 100.000,– € geschützt.

Unabhängig von der gesetzlichen Einlagensicherung sind wir Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Hier sind Einlagen ab 100.000,– € abgesichert. Die aktuelle Höhe der Sicherungsobergrenzen können Sie beim Bundesverband deutscher Banken e.V. abfragen.

Die Steuerbescheinigungen werden von uns immer am Jahresanfang erstellt. Da es sich hierbei um einen sehr hohen Arbeitsaufwand handelt, versenden wir die Bescheinigungen in der Regel im März.

Sofern Sie im abgelaufenen Jahr Konten geführt haben, schicken wir Ihnen die Steuerbescheinigung automatisch per Post zu. Sie müssen diese also nicht bei uns anfordern.

Der sog. Vorfälligkeitspreis wird dann fällig, wenn Sie innerhalb eines Kalendermonats über mehr als € 2.000,00 von Ihrem Sparkonto verfügen möchten, ohne dass Sie den Betrag vorher gekündigt haben.

Der Vorfälligkeitspreis beträgt ¼ des Habenzinses und wird am Jahresende mit der Zinsgutschrift verrechnet.

Zur Auflösung Ihres Kontos benötigen wir lediglich einen unterschriebenen Auftrag. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der/die Kontoinhaber eine Auflösung veranlassen können.

Kommen Sie entweder persönlich ins Kundenservice-Center, oder rufen Sie uns an und wir schicken Ihnen die vorbereiteten Unterlagen per Post zu.

Grundsätzlich muss uns in diesem Fall die Sterbeurkunde im Original (oder als beglaubigte Kopie) vorgelegt werden. Vor einer Umschreibung/Auflösung des Kontos ist es erforderlich, dass die Erbfolge anhand eines Erbscheins oder eines eröffneten Testaments (jeweils im Original oder als beglaubigte Kopie) nachgewiesen wird.

Da die Bearbeitung eines Nachlassfalles sehr umfangreich ist, möchten wir Sie bitten, in diesem Fall vorab einen Termin bei uns zu vereinbaren.

Selbstverständlich können Sie auch ein Konto für ein Kind auf dessen Namen eröffnen. Neben der Geburtsurkunde des Kindes (im Original oder als beglaubigte Kopie) benötigen wir zwecks Legitimation die Personalausweise oder Reisepässe der Gesetzlichen Vertreter. Diese unterschreiben auch die zur Eröffnung erforderlichen Unterlagen und sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes verfügungsberechtigt.

Kundenservice-Center

Ferdinand-Sauerbruch-Straße 7
56073 Koblenz

  Ansprechpartner
Kundenservice-Center

Unsere Servicezeiten:
Mo. + Mi. + Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
Di. + Do. 14:00 – 16:00 Uhr

Zusätzliche Termine nach Absprache!

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. – Do. 08:30 – 17:00 Uhr
Fr. 08:30 – 15:30 Uhr

Sie erreichen uns unter:
0261 9433-0


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