Einlagensicherung

Was bedeutet das für Sie?

Ihre Geldanlagen sind bei uns in zwei Stufen abgesichert:

I. Gesetzliche Einlagensicherung

Über die gesetzliche Sicherung „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)“ sind Einlagen pro Kunde bis zu einer Höhe von 100.000,00 € geschützt. Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000,00 € für jeden Einleger.

Diese Sicherung greift für Privatpersonen, Firmenkunden und rechtsfähige Stiftungen. Ausgenommen sind u. a. institutionelle Anleger.

Informationsbogen für den Einleger

II. Freiwillige Einlagensicherung

Darüber hinaus ist die MMV Bank GmbH Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Hierüber sind Einlagen ab 100.000,00 € abgesichert.

In § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. ist der jeweilige Umfang der Sicherungsobergrenze geregelt.

Ab 01.01.2024 betragen die Sicherungsgrenzen:

  • Für Privatkunden, rechtsfähige Stiftungen und GbRs: 5 Mio. € pro Kunde.
  • Für Firmenkunden: derzeit 10,88 Mio. €* pro Kunde (15% des haftenden Eigenkapitals der Bank).

Bei Firmenkunden sind nur Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten abgedeckt. Folgende Anlageprodukte der MMV Bank sind somit bis zur o. g. Sicherungsgrenze uneingeschränkt geschützt:

  • Business-Sparkonto
  • Festgeldkonten

Diese Regelungen (I+ II) gelten grundsätzlich für Neuanlagen und Prolongationen.

Haben Sie noch Fragen? Zögern Sie nicht, uns anzurufen.

Sie erreichen uns unter 0261 9433-0.

Ihre
MMV Bank GmbH

* Die jeweils aktuelle Höhe der Sicherungsobergrenze können Sie auch beim Bundesverband deutscher Banken e.V. abfragen.