Der sog. Vorfälligkeitspreis wird dann fällig, wenn Sie innerhalb eines Kalendermonats über mehr als € 2.000,00 von Ihrem Sparkonto verfügen möchten, ohne dass Sie den Betrag vorher gekündigt haben.

Der Vorfälligkeitspreis beträgt ¼ des Habenzinses und wird am Jahresende mit der Zinsgutschrift verrechnet.